05 April 2026, 06:03

Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach: Umgestaltung nach Bürgerprotest rechtlich bestätigt

Stadtstraße mit einem ausgewiesenen Fahrradweg, umgeben von Gebäuden, Straßenmöblierung, Fußgängern, Grünflächen und einem klaren blauen Himmel.

Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach: Umgestaltung nach Bürgerprotest rechtlich bestätigt

Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach: Rechtliche Prüfung nach Bürgerbeschwerde abgeschlossen

Die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach stand nach einer Beschwerde von Anwohnern rechtlich auf dem Prüfstand. Streitpunkt war, ob die Stadt für die geplanten Sicherheitsverbesserungen ein formelles Genehmigungsverfahren benötige. Nun bestätigten die Behörden, dass das Vorhaben den bestehenden Vorschriften entspricht.

Die Straße leidet seit Langem unter Verkehrsproblemen, darunter schmale Fahrspuren, mangelhafte Radwege und unsichere Parkverhältnisse. Als Reaktion schlug die Stadt Anpassungen vor – etwa schmalere Fahrbahnen, neue Radwege und breitere Fußgängerbereiche –, ohne jedoch die Kapazität für Autos zu erhöhen. Diese Maßnahmen, die modernen Sicherheitsstandards entsprechen sollen, wurden von Anwohnern angefochten, die ein förmliches Planfeststellungsverfahren forderten.

Die zuständige Behörde des Rheinisch-Bergischen Kreises prüfte die Beschwerde und bestätigte die Position der Stadt. Nach Landesrecht Nordrhein-Westfalens fällt die geplante Umgestaltung in den Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörde und erfordert kein vollständiges Genehmigungsverfahren. Dennoch hatte die Stadt bereits im Vorfeld Bürgerbeteiligung angeboten, um Anregungen aufzunehmen.

Auch das Problem überhöhter Geschwindigkeit wurde thematisiert: Mobile Kontrollen sind für März 2026 vorgesehen. In der rechtlichen Prüfung wurden jedoch keine konkreten Unfallstatistiken oder detaillierte Verkehrsanalysen herangezogen.

Mit dem Beschluss der Behörde ist nun klar: Das Vorhaben der Stadt ist rechtmäßig. Die Umgestaltung wird ohne formelles Genehmigungsverfahren umgesetzt und konzentriert sich auf Sicherheitsaufwertungen statt auf grundlegende strukturelle Änderungen. In den kommenden Monaten sind Anpassungen der Spurbreiten, der Radverkehrsanlagen und der Fußgängerbereiche geplant.

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