23 May 2026, 10:02

Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen mit gefälschten Bußgeldbriefen ab

Bußgeld für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen mit gefälschten Bußgeldbriefen ab

Die Bundesnetzagentur warnt Verbraucher vor gefälschten Schreiben, die sich gezielt an Besitzer kleiner „Balkon-Solaranlagen“ richten. In den betrügerischen Briefen werden Empfänger unter dem Vorwand angeblicher gesetzlicher Pflichten zur sofortigen Registrierung und Zahlung von Bußgeldern aufgefordert.

Die gefälschten Schreiben geben vor, von der Behörde zu stammen, und werfen den Adressaten vor, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie drohen mit einem Sofortbußgeld in Höhe von 41,60 Euro, das sich auf 208 Euro erhöht, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Zudem verlangen die Betrüger jährliche EEG-Meldungen – eine Pflicht, die tatsächlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert ist.

Tatsächlich müssen Betreiber von Balkon-Solargeräten ihre Anlagen zwar innerhalb eines Monats nach Installation registrieren und jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Doch die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Ungereimtheiten in den Fälschungen hin, darunter falsche Absenderangaben und Telefonnummern.

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Die Behörden raten Empfängern, die Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und den Betrugsversuch bei der Polizei anzuzeigen. Die Bundesnetzagentur betont, dass echte Bußgelder niemals auf diesem Wege zugestellt werden.

Die Warnung unterstreicht, wie wichtig es ist, behördliche Schreiben vor einer Reaktion sorgfältig zu prüfen. Zwar gelten für Balkon-Solaranlagen tatsächliche Melde- und Registrierungspflichten, doch nutzen Betrüger diese Vorgaben aus, um Besitzer zu täuschen. Bei verdächtigen Schreiben sollte man sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden, um die Echtheit zu bestätigen.

Quelle