Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Niklas SchmitzBundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Deutschlands höchstes Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. für den tödlichen Messerangriff 2024 in Solingen bestätigt. Damit ist die Verurteilung wegen Mordes, versuchten Mordes und Terrorismusverbindungen nun rechtskräftig – der Fall ist damit juristisch abgeschlossen.
Im Mai 2024 hatte Issa H. bei einem Stadtfest in Solingen drei Menschen erstochen und acht weitere schwer verletzt. Sein Ziel war es, möglichst viele Opfer zu töten, die er als Symbole der westlichen Gesellschaft betrachtete. Ermittler bestätigten später seine Loyalität zur dschihadistischen Gruppe „Islamischer Staat“ (IS).
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn zunächst zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt. Die Richter sprachen ihn des dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Fast zwei Jahre später wies der Bundesgerichtshof seine Revision zurück und machte das Urteil damit endgültig.
Gerichtsgutachten ergaben, dass Issa H. weiterhin radikalislamistische Überzeugungen vertritt. Die Richter stuften ihn als hochgefährlich ein und ordneten nach Verbüßung der Haftstrafe die Sicherungsverwahrung an.
Der Anschlag löste in ganz Deutschland Entsetzen aus und befeuerte erneut die Debatte über Flüchtlings- und Asylpolitik. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil wird Issa H. lebenslang inhaftiert bleiben, gefolgt von einer unbefristeten Sicherungsverwahrung. Das Verfahren ist damit abgeschlossen – weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.






