Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Hetze in Litauen verurteilt
Sebastian KönigBundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Hetze in Litauen verurteilt
Ein deutsches Gericht hat einen Unteroffizier wegen antisemitischer Äußerungen während eines NATO-Einsatzes in Litauen verurteilt. Der 38-jährige Soldat, der in Munster stationiert war, wurde der Volksverhetzung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Der Vorfall ereignete sich am 24. Mai 2021, als der Angeklagte vor 40 bis 45 Soldaten in Litauen sprach. Er bezeichnete bestimmte Truppen als „Vaterlandsverräter“, die „früher Juden genannt wurden“, und deutete an, sie wären in der Vergangenheit vergast worden. Richter Tore Larsen stuft die Aussage später als klare Volksverhetzung ein und nannte sie „entmenschlichend“.
Der Soldat räumte ein, die Bemerkung gemacht zu haben, behauptete jedoch, er habe seinen Fehler schnell erkannt und sie zurückgenommen. Zeugen bestätigten diese Darstellung jedoch nicht. Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Soltau statt, nachdem es zuvor umfassendere Vorwürfe gegen die Einheit gegeben hatte.
Im Juni 2021 waren schwere Vorwürfe gegen Soldaten aus Munster aufgekommen, die im Rahmen einer NATO-Mission in Litauen stationiert waren. Berichte umfassten rechtsextreme und antisemitische Äußerungen, Diskriminierung einer Soldatin sowie die Behauptung, Truppen hätten ein Geburtstagslied für Adolf Hitler gesungen. Die gesamte Einheit des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 wurde daraufhin nach Deutschland zurückbeordert.
Die Bundeswehr leitete zunächst Ermittlungen gegen zwei Hauptfeldwebel und vier weitere Unteroffiziere ein. Zudem wurden separate Untersuchungen eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg bestätigte jedoch inzwischen, dass keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bundeswehrangehörige in Zusammenhang mit diesen Vorfällen laufen.
Mit dem Urteil ist dieser konkrete Fall abgeschlossen, auch wenn die Entscheidung noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen, während die internen Untersuchungen der Bundeswehr zum Verhalten der Einheit eingestellt wurden. Gegen andere an den Vorfällen in Litauen beteiligte Soldaten laufen derzeit keine weiteren Strafverfahren.






