Bürgergeld-Reform bringt mehr Geld für Familien durch neuen Kinderzuschlag
Nina LehmannBürgergeld-Reform bringt mehr Geld für Familien durch neuen Kinderzuschlag
Deutschland hat Reformen des Bürgergeld-Systems eingeführt und die Unterstützung für Familien durch den Kinderzuschlag ausgeweitet. Die Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu verringern, indem bestimmte Einkommensarten bei der Berechnung der Leistungen anders berücksichtigt werden.
Nach den neuen Regelungen fließen einige Einkommensarten nicht mehr in die Berechnung des Kinderzuschlags ein. Dazu zählen nun auch Mutterschaftsleistungen nach dem Mutterschutzgesetz sowie Einkünfte aus saisonalen oder Ferienjobs.
Für junge Menschen unter 25 Jahren gelten neue Freibeträge: Studierende, Auszubildende und Schüler:innen dürfen bis zu 520 Euro monatlich steuerfrei verdienen, ohne ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag zu verlieren. Gleiches gilt für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst. Auch die „Übungsleiterpauschale“ – eine Pauschale für Nebenverdienst oder Aufwandsentschädigung – bleibt bis zu 3.000 Euro pro Jahr anrechnungsfrei.
Bei Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro wurde der steuerfreie Anteil von 20 auf 30 Prozent erhöht. Durch diese Anpassungen könnten mehr Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag erhalten oder höhere Zahlungen bekommen.
Die Familienkassen begrüßen die Neuerungen. Familien können den Zuschlag nun vollständig online mit der digitalen Identität beantragen.
Die Reformen erleichtern den Zugang zu finanzieller Unterstützung. Mehr Einkommensarten werden nun ganz oder teilweise von der Berechnung ausgenommen – das kann zu höheren Auszahlungen oder einer neu entstandenen Anspruchsberechtigung auf den Kinderzuschlag führen.
