Drei Personen legen Bahnverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Sebastian KönigDrei Personen legen Bahnverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke erwischt – Bahnverkehr für über 40 Minuten lahmgelegt
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unbefugt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Verhalten zwang die Behörden, den Schienenverkehr für mehr als 40 Minuten zu unterbrechen, während Einsatzkräfte ausrückten. Der Vorfall hat mittlerweile strafrechtliche Konsequenzen und Kostenforderungen mehrerer Stellen zur Folge.
Augenzeugen berichteten, gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisbereich gesehen zu haben. Bereits um 12:09 Uhr wurde die Strecke gesperrt, was zu Unterbrechungen bis 12:50 Uhr führte. Die Bundespolizei, die Polizei Wuppertal sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid waren vor Ort im Einsatz.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass Warn- und Verbotsschilder unabhängig von App-Anweisungen zu beachten seien. In der Folge leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen ein und verzeichnete Einsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro.
Die Polizei Wuppertal hat den Erwachsenen mittlerweile jeweils 118,50 Euro in Rechnung gestellt; der Fall befindet sich nun in der Anhörungsphase. Die Feuerwehr Solingen reichte zudem eine Kostenforderung über rund 656 Euro gemäß dem nordrhein-westfälischen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz ein. Auch die Stadt Remscheid prüft mögliche Kostenerstattungen, ein Zeitplan steht jedoch noch aus.
Der Vorfall führte zu Bahnsperrungen, Großeinsätzen und finanziellen Forderungen mehrerer Behörden. Die beiden Erwachsenen müssen mit ordnungsrechtlichen Sanktionen rechnen, während die Ermittlungen zu weiteren Kosten noch laufen. Der Fall unterstreicht die Gefahren und Konsequenzen, die mit unbefugtem Betreten von Bahnanlagen einhergehen.






