20 March 2026, 02:02

DSGVO-Gutachten: Wann Unternehmen Auskunftsersuchen ablehnen dürfen – und wann nicht

Liniengraph, der die Fälle von Rohrleitungsvandalismus in Nigeria von 2002 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

DSGVO-Gutachten: Wann Unternehmen Auskunftsersuchen ablehnen dürfen – und wann nicht

Am 12. September 2025 legte Generalanwalt Maciej Szpunar ein zentrales Rechtsgutachten im Fall C-526/24 (Brillen Rottler) vor. Darin wurde geprüft, ob Auskunftsersuchen von Betroffenen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als missbräuchlich eingestuft werden können. Seine Ausführungen klären, unter welchen Bedingungen Unternehmen solche Anfragen ablehnen dürfen und wie Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 DSGVO zu bewerten sind.

Das Gutachten betont, dass der Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 DSGVO weit gefasst ist. Betroffene können Entschädigung für jeden Verstoß gegen die DSGVO verlangen – nicht nur bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung. Selbst wenn der Schaden nicht aus einer rechtswidrigen Handlung resultiert, kann ein Anspruch bestehen.

Szpunar ging zudem auf Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs von Auskunftsersuchen ein. Allein die Stellung eines Antrags reiche nicht aus, um ihn als missbräuchlich zu qualifizieren. Unternehmen müssten nachweisen, dass der Antragsteller eine missbräuchliche Absicht verfolge, um die Anfrage abzulehnen. Die Hürden hierfür seien hoch, und eine Verweigerung müsse begründet, verhältnismäßig und vollständig dokumentiert sein.

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Das Gutachten präzisierte weiter, dass ein erstes Auskunftsersuchen nur in Ausnahmefällen als missbräuchlich gewertet werden könne. Unternehmen seien verpflichtet, klare Belege für einen Missbrauch vorzulegen, bevor sie eine Anfrage zurückweisen. Seit 2023 gab es weder vor deutschen Gerichten noch beim Europäischen Datenschutzausschuss Fälle von vermutetem Missbrauch von Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO.

Nach Artikel 12 Absatz 5 DSGVO dürfen Unternehmen ein Auskunftsersuchen nur dann als "übermäßig" einstufen, wenn sie objektiv eine missbräuchliche Zielsetzung nachweisen. Das Auskunftsrecht bleibe ein grundlegendes Recht, weshalb Ablehnungen nur in Ausnahmefällen zulässig seien.

Das Gutachten unterstreicht, dass Schadensersatzansprüche nach der DSGVO über unrechtmäßige Datenverarbeitungen hinausgehen. Gleichzeitig setzt es strenge Maßstäbe für die Ablehnung von Auskunftsersuchen und schützt so das Recht der Betroffenen auf Zugang zu ihren Daten. Unternehmen müssen Anfragen nun besonders sorgfältig prüfen, bevor sie sie zurückweisen – im Einklang mit den hohen Anforderungen der DSGVO.

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