Düsseldorfer Lehrerin wegen Betrugs mit Schulleitungszulagen verurteilt
Niklas SchmitzDüsseldorfer Lehrerin wegen Betrugs mit Schulleitungszulagen verurteilt
Eine Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleitungszulagen erhalten hatte. Das Gericht verurteilte sie zur Rückzahlung des vollen Betrags und verhängte zusätzlich ein Bußgeld, weil sie die Überzahlungen nicht gemeldet hatte.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Pädagogin, die auch nach ihrem Ausscheiden aus der kommissarischen Schulleiterinnenposition weiterhin Führungszulagen bezog. Über die Jahre hinweg erhielt sie so rund 31.300 Euro, auf die sie keinen Anspruch mehr hatte.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sie gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, die Behörden über den Fehler zu informieren. Statt die unrechtmäßigen Zahlungen zu korrigieren, behielt sie das Geld – was schließlich zu einer Verurteilung wegen Unterlassens mit betrügerischer Absicht führte.
Laut Urteil muss sie den gesamten Betrag nun in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzahlen. Zudem wurde gegen sie ein Bußgeld in Höhe von 11.200 Euro verhängt.
Die Lehrerin wird die 31.300 Euro durch feste Monatsraten begleichen. Mit der zusätzlichen Geldstrafe belaufen sich die Gesamtkosten des Falls auf 42.500 Euro. Wie lange vergleichbare Verfahren in anderen Regionen in der Regel dauern, wurde nicht weiter erläutert.






