EU-Resolution: "Nur ein Ja heißt Ja" setzt neue Maßstäbe gegen sexuelle Gewalt
Nina LehmannEU-Resolution: "Nur ein Ja heißt Ja" setzt neue Maßstäbe gegen sexuelle Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution unterstützt, die den Schutz vor sexueller Gewalt stärken soll. Unter dem Motto "Nur ein Ja heißt Ja" verlagert die Maßnahme den Fokus auf die ausdrückliche Zustimmung – Schweigen oder Passivität gelten damit nicht mehr als Einwilligung. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und spektakuläre Fälle, die das Thema in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt haben.
Deutschland hatte bereits 2016 sein Sexualstrafrecht reformiert und war damit von "Nein heißt Nein" zu einer strengeren Haltung übergegangen. Den Anstoß gab eine Serie sexueller Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/2016, die Lücken im rechtlichen Schutz aufgedeckt hatte. Seither sind sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person strafbar – selbst wenn das Opfer sich nicht körperlich zur Wehr setzt.
Die aktuelle EU-Resolution baut auf diesem Ansatz auf, geht aber noch einen Schritt weiter: Fehlt eine ausdrückliche Zustimmung, gilt Sex automatisch als unerwünscht. Täter können sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen, wenn das Opfer nicht aktiv zugestimmt hat. Zwar ist die Resolution rechtlich nicht bindend, sie soll die Mitgliedstaaten jedoch dazu bewegen, ähnliche Standards zu übernehmen.
Mehrere Länder haben bereits entsprechende Schritte unternommen. Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich haben in den letzten Jahren "Nur ein Ja heißt Ja"-Gesetze eingeführt. zusätzlichen Druck erhielt die EU-Initiative durch den Fall Gisele Pelidot, deren Erlebnisse die Notwendigkeit klarer Zustimmungsregeln in ganz Europa verdeutlichten.
Die Resolution markiert einen Wandel im Umgang Europas mit sexueller Gewalt. Indem sie Zustimmung als aktive, eindeutige Willensäußerung definiert, schafft sie Rechtssicherheit in Strafverfahren. Zwar ist die Maßnahme noch nicht verbindlich, doch setzt sie die Mitgliedstaaten unter Zugzwang, ihre Gesetze an diesen strengeren Standard anzupassen.






