19 March 2026, 18:02

Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark in NRW trotz Protesten von Flugsportlern

Luftaufnahme eines Windrades in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren im Hintergrund, gelegen in Irland.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark in NRW trotz Protesten von Flugsportlern

Windkraftprojekt in NRW: Gericht weist Eilantrag eines Drachen- und Gleitschirmclubs ab

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die geplanten Windräder keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Der Club mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, die Anlage berge erhebliche Sicherheitsrisiken.

Der Verein, der eines der meistfrequentierten Fluggelände dieser Art in der Region betreibt, wollte den Bau durch eine einstweilige Verfügung verhindern. Er behauptete, die Windkraftanlagen würden gefährliche Turbulenzen verursachen und die Flugaktivitäten einschränken. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Turbulenzen bei höheren Windgeschwindigkeiten unzumutbare Risiken schaffen würden.

Am Flugplatz gelten bereits jetzt Startverbote, sobald der Wind stärker als 30 km/h weht – aus Sicherheitsgründen. Das Gericht stellte fest, dass der Betrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h auch mit dem Windpark wie gewohnt fortgesetzt werden könne. Zudem bestätigte es, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.

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Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie der regionale Entwicklungsplan vorsieht. Mit der Entscheidung des Gerichts kann der Bau nun voranschreiten, sofern keine weiteren Klagen eingereicht werden.

Das Urteil ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparks am vorgesehenen Standort. Der Verein muss sich nun an die neuen Bedingungen anpassen, wobei Flugbeschränkungen wie bisher nur bei starkem Wind gelten. Zusätzliche Sicherheitsauflagen für Drachen- und Gleitschirmflieger ordnete das Gericht nicht an.

Quelle