Hammer-Überfall auf Euskirchener Apotheke endet mit Bewährungsstrafe
Nina LehmannHammer-Überfall auf Euskirchener Apotheke endet mit Bewährungsstrafe
Ein Mann, der im Juni 2024 mit einem Hammer eine Apotheke in Euskirchen überfallen hatte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni 2024, als der Täter mit verdecktem Gesicht den Laden betrat. Später gestand er seine Schuld und entschuldigte sich vor Gericht bei dem Opfer.
Der Raubüberfall spielte sich im Sommer 2024 in einer örtlichen Apotheke ab. Der Mann, der sich ein Tuch über das Gesicht gezogen hatte, bedrohte die Inhaberin mit einem Hammer, bevor er etwa 200 Euro aus der Kasse riss. Bei seiner Flucht zerschlug er mit derselben Waffe eine Glasplatte in der Nähe des Eingangs.
Die Polizei nahm den Verdächtigen kurz darauf fest. Ihm wurde schwerer Raub vorgeworfen, und Ende Oktober musste er sich vor dem Landgericht Bonn verantworten. Während des Verfahrens gestand er die Tat und zahlte dem Apotheker 1.000 Euro als Schadensersatz. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Straftat weder im Voraus geplant noch professionell ausgeführt worden war.
Der Apotheker nahm die persönliche Entschuldigung des Angeklagten an. Trotz der gewalttätigen Natur des Verbrechens verhängte der Richter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Der Fall endete damit, dass der Angeklagte einer sofortigen Haftstrafe entging. Sein Geständnis, die Wiedergutmachungszahlung und die Entschuldigung beeinflussten die Entscheidung des Gerichts maßgeblich. Der Apotheker, der selbst Ziel des Überfalls gewesen war, bestätigte vor der Urteilsverkündung, die Entschuldigung anzunehmen.






