Neuer Rechtsstreit: Ex-Warburg-Chef Olearius soll 40 Millionen Euro verlieren
Matteo BöhmCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - Neuer Rechtsstreit: Ex-Warburg-Chef Olearius soll 40 Millionen Euro verlieren
Christian Olearius, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von M.M. Warburg & CO, steht in einem neuen juristischen Streit um seine Rolle im deutschen Cum-Ex-Steuerskandal. Zwar wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn aus gesundheitlichen Gründen eingestellt, doch die Staatsanwaltschaft strebt nun die Einziehung von 40 Millionen Euro an, die er laut Vorwurf illegal erwirtschaftet haben soll. Der Fall landet erneut vor dem Landgericht Bonn, nachdem ein höheres Gericht ein früheres Urteil aufgehoben hatte.
Olearius leitete M.M. Warburg von 1987 bis 2020 – in einer Phase, in der die Bank in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war. Bei diesen betrügerischen Transaktionen wurden Steuerlücken ausgenutzt, um Kapitalertragsteuern mehrfach zurückzuerstatten. Zwischen 2001 und 2011 arbeitete die Bank mit Steuerberatern wie KPMG und der Santander-Gruppe zusammen, um solche Deals durchzuführen, und erzielte dabei 47 Millionen Euro an illegalen Gewinnen. Das Hamburger Finanzgericht verurteilte Warburg 2021 in einem Zivilverfahren; das Urteil wurde in höherer Instanz bestätigt. Olearius selbst wurde später zu einer Geldbuße von einer Million Euro verurteilt.
Das Strafverfahren wegen schweren Steuerbetrugs gegen ihn wurde 2024 aufgrund seines Gesundheitszustands endgültig eingestellt. Doch die Frage, ob seine mutmaßlichen Gewinne eingezogen werden, bleibt ungeklärt. Der Bundesgerichtshof kippte ein vorheriges Urteil des Bonner Gerichts und erzwang damit eine erneute Prüfung des 40-Millionen-Anspruchs. Olearius selbst wird der anstehenden Verhandlung fernbleiben.
Der Cum-Ex-Skandal zählt zu den größten Steuerbetrugsaffären Deutschlands und hat dem Staat Milliarden gekostet. Zwar entgeht Olearius einem Prozess, doch der Rechtsstreit um sein Vermögen geht weiter.
Nun muss das Landgericht Bonn entscheiden, ob die Einziehung der 40 Millionen Euro vollzogen wird. Olearius' Beteiligung an den Cum-Ex-Geschäften ist zwar in zivilrechtlichen Urteilen festgestellt, seine persönliche Schuld jedoch rechtlich nicht abschließend geklärt. Das Ergebnis dieser Verhandlung wird zeigen, ob er die umstrittene Summe herausgeben muss.






