Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: Schnellere Einbürgerung und doppelte Pässe möglich
Sebastian KönigNeues Staatsangehörigkeitsgesetz: Schnellere Einbürgerung und doppelte Pässe möglich
Deutschland hat ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt, das langjährig hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert. Die Reformen verkürzen die geforderte Mindestaufenthaltsdauer und erweitern die Möglichkeiten für doppelte Staatsangehörigkeiten. Behörden rechnen damit, dass die Neuregelungen in den kommenden Jahren zu einem Anstieg der Einbürgerungszahlen führen werden.
Bisher mussten ausländische Staatsangehörige acht Jahre in Deutschland gelebt haben, um die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Das neue Gesetz reduziert diese Frist auf fünf Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
Kinder, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren werden, erhalten künftig automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren mit einer Niederlassungserlaubnis im Land lebt. Junge Erwachsene, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren wurden, müssen sich zudem nicht mehr mit 18 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – das Gesetz erlaubt nun grundsätzlich Mehrfachstaatsbürgerschaften.
Antragstellende müssen in der Regel finanzielle Unabhängigkeit sowie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen. Ausnahmen gelten jedoch für Gastarbeiter und ihre Ehepartner. Gleichzeitig schließt das Gesetz Personen von der Einbürgerung aus, die wegen antisemitischer, rassistischer oder anderer unmenschlicher Straftaten verurteilt wurden. Neue Staatsbürger müssen zudem Israels Existenzrecht anerkennen und die historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens bestätigen.
Die SPD-Politikerin Ye-One Rhie spielte eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des Gesetzes. Sie setzt sich seit Langem für bessere Migrations- und Integrationspolitik ein. Die Bundesregierung hat unter www.einbuergerung.de eine offizielle Website eingerichtet, die über die neuen Regelungen informiert.
Aktuell leben rund 12 Millionen ausländische Staatsangehörige in Deutschland, davon etwa 5,3 Millionen seit mindestens einem Jahrzehnt. Im Jahr 2023 ließen sich rund 200.000 Menschen einbürgern – doch unter dem neuen System wird mit einem Anstieg gerechnet. Die Reformen sollen den Weg zur Staatsbürgerschaft vereinfachen, behalten dabei aber strenge Auflagen gegen Extremismus und Hasskriminalität bei.






