Obdachloser mit verbotenen Waffen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Matteo BöhmObdachloser mit verbotenen Waffen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen, nachdem die Polizei bei einer Routinekontrolle verbotene Waffen bei ihm entdeckte. Der deutsche Staatsbürger war bereits aufgrund zweier separater Haftbefehle wegen früherer Straftaten gesucht worden.
Bundespolizisten hielten den Mann im Rahmen einer standardmäßigen Überprüfung an. Bei der Durchsuchung fanden sie ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock in seinem Besitz – beides Waffen, deren Führung ihm gerichtlich untersagt war.
Gegen den Mann lagen zwei offene Haftbefehle vor: Der erste wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden war. Der zweite ergab sich aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer achtmonatigen Haftstrafe.
Nach der Beschlagnahmung der Waffen wurde der Mann über seine Rechte belehrt und anschließend offiziell wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz festgenommen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die Festnahme verschärft die ohnehin bereits bestehende rechtliche Situation des Mannes. Neben den früheren Verurteilungen muss er sich nun zusätzlich wegen der Waffendelikte verantworten. Die Polizei bestätigte die Einziehung der verbotenen Gegenstände vor seiner Überstellung.






