Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Debatten
Matteo BöhmSelbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Debatten
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz sieht vor, dass dafür lediglich eine einfache Erklärung beim Standesamt erforderlich ist – auf Gutachten oder fachliche Stellungnahmen wird verzichtet. Doch aktuelle Fälle mutmaßlichen Missbrauchs haben nun Forderungen nach strengeren Kontrollen laut werden lassen.
Das neue Gesetz ermöglicht es Personen, ihr Geschlecht und ihren Namen mit minimalem bürokratischem Aufwand anzupassen. Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Menschen von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Doch bald kamen auch die ersten Kontroversen auf.
Ein besonders brisanter Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der seinen Geschlechtseintrag rechtmäßig in Marla-Svenja Liebich ändern ließ. Nun pocht er darauf, eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen verbüßen zu dürfen. In einem weiteren Fall hatte eine Polizistin in Nordrhein-Westfalen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – angeblich, um ihre Aufstiegschancen zu verbessern. Als der Versuch scheiterte, musste sie mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
Als Reaktion schlagen CDU-Ministerinnen und -Minister Änderungen vor, um „offensichtlichen Missbrauch“ zu verhindern, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung infrage zu stellen. Ihre Vorschläge umfassen unter anderem, Standesämtern die Befugnis zu geben, offensichtlich betrügerische Anträge abzulehnen und diese an Gerichte oder eine zentrale Prüfstelle weiterzuleiten. Zudem soll das Gesetz rückwirkende Korrekturen von Personenstandsdaten ermöglichen, falls ein Missbrauch nachgewiesen wird.
Einige Gerichte haben bereits reagiert: Die Amtsgerichte in Würzburg und Halle hoben in nachgewiesenen Missbrauchsfällen die Änderungen von Geschlecht und Namen wieder auf. Die Minister betonen, dass diese Maßnahmen das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetz stärken sollen, ohne echte Selbstbestimmung einzuschränken.
Die geplanten Anpassungen zielen darauf ab, Schlupflöcher zu schließen, ohne den ursprünglichen Zweck des Gesetzes zu gefährden. Künftig könnten Standesämter verdächtige Anträge blockieren, und Gerichte hätten klarere Kompetenzen, betrügerische Änderungen rückgängig zu machen. Sollten die Änderungen beschlossen werden, wären sie die erste größere Nachbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes seit dessen Einführung.






