Wuppertaler Waffenbehörde führt strikte Termine und Telefonzeiten ein
Nina LehmannWuppertaler Waffenbehörde führt strikte Termine und Telefonzeiten ein
Wuppertaler Waffenbehörde verschärft Regeln für Bürgerkontakte
Die Waffenbehörde der Polizei Wuppertal hat strenge Vorgaben für den Publikumsverkehr eingeführt. Bürger können das Amt nun nur noch dienstags von 9 bis 12 Uhr oder donnerstags von 12 bis 15 Uhr telefonisch erreichen. Wer eine persönliche Beratung benötigt, muss zuvor einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
In Nordrhein-Westfalen ist die Kreispolizeibehörde für alle Belange des Waffenrechts zuständig – von Antragsverfahren bis zu Genehmigungen. Die Wuppertaler Dienststelle, die in dieses System eingebunden ist, bearbeitet Anfragen, die an die Zentrale unter Postfach 201453, 42285 Wuppertal gerichtet werden.
Allgemeine Informationen zu waffenrechtlichen Bestimmungen sind auf der Internetseite der Polizei NRW abrufbar. Zudem steht dort ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) mit dem Titel „Anzeige- und Meldepflichten im NWaffR – Privatkäufe und -verkäufe von Waffen“ zum Download bereit. Antragsformulare für Genehmigungen finden sich im Downloadbereich der Wuppertaler Kreispolizeibehörde.
Das Waffengesetz regelt in Deutschland den Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Sein Ziel ist es, den illegalen Handel und den unerlaubten Besitz zu unterbinden. Kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffen- und Munitionsschränke präzisiert. Für schnelle Antworten auf häufige Fragen steht auf der rechten Seite der Behördenseite ein FAQ-Bereich zur Verfügung.
Die Neuerungen bedeuten eingeschränkten Zugang zur Wuppertaler Waffenbehörde. Sämtliche Anfragen müssen sich künftig an die neuen Telefonzeiten oder das Terminssystem halten. Offizielle Formulare, rechtliche Details und Lagerungsvorschriften bleiben jedoch online für Antragsteller abrufbar.






