Achtung: Blaue Versicherungskennzeichen für E-Scooter & Co. werden ungültig
Sebastian KönigAchtung: Blaue Versicherungskennzeichen für E-Scooter & Co. werden ungültig
Für Besitzer kleiner elektrischer und motorisierter Fahrzeuge steht eine wichtige Änderung bevor: Ab dem 1. März 2025 verlieren die bisherigen blauen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit den alten Schildern unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen – es sei denn, er wechselt rechtzeitig auf die neuen grünen Kennzeichen.
Betroffen von der Regelung sind E-Scooter, S-Pedelecs, bestimmte Elektromobile sowie nicht zugelassene motorisierte Zweiräder, darunter auch Mopeds und Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Einzelfällen 60 km/h). Für diese Fahrzeuge bleibt das Versicherungskennzeichen weiterhin Pflicht.
Nach dem Stichtag gilt die Nutzung der alten blauen Schilder als Fahren ohne Versicherungsschutz. Wer mit abgelaufenen Kennzeichen erwischt wird, muss mit Bußgeldern oder sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr rechnen – und zwar sowohl der Fahrer als auch der Halter des Fahrzeugs.
Im Schadensfall haftet der Fahrer zudem in voller Höhe für alle entstandenen Kosten. Die neuen grünen Versicherungskennzeichen sind bereits jetzt bei Kfz-Versicherern erhältlich, entweder als Metallplaketten oder als Aufkleber.
Der Wechsel auf die grünen Schilder wird ab dem 1. März 2025 verbindlich. Wer die Frist verpasst, fährt ohne Versicherungsschutz und setzt sich rechtlichen Risiken aus. Die Behörden raten allen betroffenen Haltern dringend, sich rechtzeitig vor dem Stichtag mit den neuen Kennzeichen auszustatten.






