02 April 2026, 08:03

Afrikanische Schweinepest in NRW: 170 infizierte Wildschweine und drastische Maßnahmen

Plakat betitelt "The County of Wilts, The Contagious Diseases Animals Act, 1878" Ankündigung einer Bekanntmachung über Schweinefieber bei infizierten Tieren.

Afrikanische Schweinepest in NRW: 170 infizierte Wildschweine und drastische Maßnahmen

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest breitet sich in nordrhein-westfälischen Wäldern aus

Vor etwa dreieinhalb Monaten wurde das erste infizierte Wildschwein in der Nähe von Kirchhundem im Kreis Olpe entdeckt. Seitdem haben die Behörden ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche deutlich verschärft.

Das Virus war zunächst bei einem toten Wildschwein im Kreis Olpe nachgewiesen worden. Seit diesem Fund wurden rund 170 weitere infizierte Tiere in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein gefunden. Wildschweine stecken sich häufig an, indem sie im Wald zurückgelassene Fleischabfälle fressen.

Um die Ausbreitung einzudämmen, haben die Behörden auf einer Fläche von etwa 143.000 Hektar ein 114 Kilometer langes Schutzzäune errichtet. Suchtrupps mit Hunden und Drohnen haben zudem fast 100 Quadratkilometer Wald nach infizierten Tieren durchkämmt. Ziel ist es, den Ausbruch auf ein begrenztes Gebiet zu beschränken und zu verhindern, dass die Krankheit auf Hausschweine übergreift.

In den betroffenen Zonen gelten nun strenge Regeln: Dazu zählen Sperrgebiete, Leinenpflicht für Hunde sowie ein dreiwöchiges Jagdverbot in der Nähe infizierter Stellen. Landwirte müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, etwa Früherkennungsprogramme, während Schweinetransporte einer Sondergenehmigung bedürfen. Zudem wurde die künstliche Besamung von Schweinen in diesen Gebieten verboten.

Jäger erhalten in Hochrisikogebieten finanzielle Anreize – die sogenannte Pürzelprämie – für das Erlegen von Wildschweinen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 30 und 25.000 Euro rechnen. Auf Schweinefarmen werden bei einem ASF-Nachweis gesamte Bestände gekeult, gefolgt von einer gründlichen Desinfektion und einer 40-tägigen Sperre. Transportverbote und Bewegungsbeschränkungen bleiben so lange in Kraft, bis keine neuen Fälle mehr auftreten.

Der Ausbruch hat zu verschärften Kontrollen und einer verstärkten Überwachung geführt. Bußgelder, Zäune und Jagdprämien sind Teil der Bemühungen, die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu stoppen. Die Behörden appellieren weiterhin an die Bevölkerung, keine Lebensmittelreste in Wäldern zu entsorgen, da dies die Übertragung der Krankheit begünstigen kann.

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