Apothekerkammer Nordrhein in der Gebührenkrise: 90 neue Klagen drohen
Sebastian KönigApothekerkammer Nordrhein in der Gebührenkrise: 90 neue Klagen drohen
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sieht sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass sie übermäßig hohe Rücklagen gebildet hat. Mitglieder haben mehrere Klagen gegen Gebührenerhöhungen eingereicht und argumentieren, die Kammer habe Ende 2020 ohne ausreichende Begründung die Obergrenze für Beiträge aufgehoben.
Der Streit hat sich nun weiter zugespitzt: 90 zusätzliche Klagen richten sich gegen die Gebührenbescheide für 2025, und die AKNR hat Berufung gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt. Der Konflikt begann im November 2020, als die Kammer die Beitragsbemessungsgrenze strich. Vier Mitglieder klagten daraufhin gegen die Gebührenbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 mit der Begründung, die AKNR habe Rücklagen über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus angehäuft. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab den Klägern recht und verfügte, dass die Kammer ihre Mittel reduzieren und Teile der Mitgliedsbeiträge zurückerstatten muss.
Seither hat die AKNR begonnen, ihre Rücklagen abzubauen, und angekündigt, eine detaillierte Haushaltsaufstellung zu veröffentlichen. Damit soll den Argumenten der Kläger vor weiteren Verhandlungsrunden begegnet werden. Eine anberaumte Gerichtssitzung wurde jedoch abgesagt, sodass die weiteren Schritte unklar bleiben.
Auf der Mitgliederversammlung der Kammer in Neuss verteidigte der Anwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther die Position der AKNR. Er warnte, dass eine Bestätigung der Klage die finanzielle und gesetzliche Unabhängigkeit aller Berufskammern gefährden könnte. Dennoch hat die Kammer mittlerweile Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingelegt.
Von einer Deeskalation ist der Streit noch weit entfernt. Mit 90 neuen Klagen gegen die Gebührenbescheide für 2025 zeichnen sich weitere juristische Auseinandersetzungen in den kommenden Monaten ab. Die gerichtliche Entscheidung zwingt die AKNR, ihre Rücklagen zu verringern und Teile der Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen. Über die Berufung der Kammer ist noch nicht entschieden, während die Mitglieder weiterhin die Gebührenstruktur anfechten.
Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es einen Präzedenzfall schaffen, der Auswirkungen darauf hat, wie andere Berufskammern künftig ihre Finanzen verwalten und Gebühren festsetzen.






