Cannabisgesetz in Deutschland: Was sich ab April 2024 für Konsumenten ändert
Sebastian KönigCannabisgesetz in Deutschland: Was sich ab April 2024 für Konsumenten ändert
Deutschlands Cannabisgesetz tritt in Kraft – ein Meilenstein der Drogenpolitik
Am 1. April 2024 ist das deutsche Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten und markiert damit eine grundlegende Wende in der Drogenpolitik. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis unter strengen Auflagen. Zudem führte es Anbauvereine ein, die seit dem 1. Juli 2024 legal sind und ihren Mitgliedern begrenzte Mengen für den Eigenbedarf zur Verfügung stellen dürfen.
Der Bundestag hatte das Cannabisgesetz am 23. Februar 2024 verabschiedet. Es verfolgt einen zweigliedrigen Ansatz: Der erste Teil legalisiert den privaten Anbau und Besitz, während der zweite regionale Modellprojekte für den kommerziellen Verkauf vorsieht – diese harren jedoch noch der Genehmigung.
Neue Regeln für Anbauvereine und Privatpersonen Erwachsene ab 21 Jahren können sich nun Anbauvereinen mit bis zu 500 Mitgliedern anschließen. Jedes Mitglied darf monatlich bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erhalten. Die Vereine unterliegen strengen Vorgaben, darunter Sicherheitsmaßnahmen, die Bestellung einer Präventionsbeauftragten oder eines Präventionsbeauftragten sowie die Voraussetzung, dass Vorstandsmitglieder kein Vorstrafenregister aufweisen.
Privatpersonen dürfen bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause anbauen. In der eigenen Wohnung ist der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt, in der Öffentlichkeit dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden. Der Konsum in der Nähe von Minderjährigen oder in bestimmten öffentlichen Räumen bleibt jedoch verboten. Beim Führen eines Fahrzeugs gilt ein Grenzwert von maximal 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.
Modellprojekte und ungleiche Umsetzung In Frankfurt und Berlin werden derzeit Pilotprojekte für den kommerziellen Verkauf vorbereitet, die noch auf die bundesweite Freigabe warten. Die Überwachung von Forschungsanträgen obliegt dem Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), wie in der am 17. Dezember 2024 verabschiedeten Cannabis-Wissenschaftsverantwortungsverordnung festgelegt.
Die Umsetzung des Gesetzes variiert jedoch zwischen den Bundesländern – einige arbeiten noch an der Festlegung von Bußgeldern und Zuständigkeiten. Bis Anfang März 2025 waren bundesweit erst 133 von 593 Anträgen auf Anbaulizenzen genehmigt worden, was auf unterschiedliche Fortschritte in den Regionen hindeutet.
Regulierter Rahmen mit offenen Fragen Das Cannabisgesetz schafft einen kontrollierten Rechtsrahmen für den privaten und kollektiven Cannabiskonsum. Während Anbauvereine und der Eigenanbau nun erlaubt sind, stecken kommerzielle Verkaufsmodelle noch in der Erprobungsphase. Die Bundesländer passen die Umsetzung weiterhin an, wobei die Genehmigungsquoten für Lizenzen in einigen Gebieten noch gering ausfallen.






