21 April 2026, 14:02

Drogenfund in Duisburg: Fahrer nach auffälligem Fahrverhalten festgenommen

Ein Polizeibeamter in grüner und blauer Uniform mit blauer Mütze steht auf einer Straße, spricht in ein Handy, mit fahrenden Fahrzeugen im Hintergrund und Marktständen zu seiner Rechten, einem Gebäude mit Fenstern im Hintergrund und einem bewölkten Himmel.

Drogenfund in Duisburg: Fahrer nach auffälligem Fahrverhalten festgenommen

Ein 50-jähriger niederländischer Autofahrer wurde in der Nähe von Duisburg festgenommen, nachdem die Polizei auffälliges Fahrverhalten beobachtet und in seinem Fahrzeug mutmaßliche Betäubungsmittel entdeckt hatte. Der Vorfall führte zu Anklagen wegen Drogenbesitzes und Fahrens unter Drogeneinfluss. Die Beamten nahmen den Mann sowie zwei Mitfahrer auf der Wanheimer Straße vorläufig fest.

Der Vorfall begann, als Polizisten einen Volkswagen bemerkten, der in der Nähe einer Tankstelle zwischen den Spuren hin- und herschwankte. Im Inneren befanden sich drei Personen: der Fahrer sowie zwei Mitfahrer im Alter von 24 und 38 Jahren. Das nervöse Verhalten des Fahrers weckte den Verdacht der Beamten, insbesondere als er versuchte, einen Gegenstand zu verstecken.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stießen die Polizisten auf eine größere Menge mutmaßlicher Betäubungsmittel. Der Fahrer wurde umgehend in Gewahrsam genommen – im Verdacht des Drogenbesitzes und des Fahrens unter Drogeneinfluss. Zudem wurde sein Mobiltelefon als Beweismittel sichergestellt.

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Am 16. April musste sich der Beschuldigte vor einem Richter am Amtsgericht Duisburg verantworten. Die Behörden ordneten eine Blutprobe an, um den Konsum von Drogen oder Alkohol nachzuweisen. Später erließ das Gericht einen Haftbefehl und erhob offiziell Anklage wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.

Dem Fahrer drohen nun juristische Konsequenzen sowohl wegen der drogenbezogenen Straftaten als auch wegen der Trunkenheitsfahrt. Das weitere Verfahren hängt von den Ergebnissen der Blutuntersuchung und den bei der Verkehrskontrolle gesicherten Beweisen ab. Gegen die beiden Mitfahrer wurden bislang keine Anklagen erhoben.

Quelle