25 June 2026, 12:01

Energiewende auf dem Prüfstand: Kabinett lockert Effizienzregeln für Unternehmen

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energiewende auf dem Prüfstand: Kabinett lockert Effizienzregeln für Unternehmen

Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen sollen die Belastung für Unternehmen verringern, ohne dabei alle Klimaziele aufzugeben. Sowohl Kritiker als auch Befürworter haben bereits deutliche Positionen zu den Reformen bezogen.

Das ursprüngliche Gesetz verpflichtete Behörden und Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken und Abfall zu reduzieren. Besonders im Fokus standen Betreiber von Rechenzentren, da diese einen hohen Strombedarf haben und gleichzeitig Abwärme nutzen könnten.

Nach den neuen Regeln müssen Rechenzentrumsbetreiber Abwärme nur noch dann verwenden, wenn ein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist. Zudem haben sie nun vier statt zwei Jahre Zeit, um Effizienzziele zu erreichen. Auch die Frist, den Stromverbrauch vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen, wurde auf das Jahr 2030 verlängert.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anhebung der Schwellenwerte für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme. Nur noch Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden müssen die Vorgaben erfüllen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verteidigte die Reformen als Maßnahme zur Bürokratieabbau und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnete sie als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft.

Kritik an den Änderungen kommt unter anderem von Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft. Sie wirft der Regierung vor, eine Chance vertan zu haben, Klimaschutz und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach gar von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten auf lange Sicht.

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