Krefeld klagt gegen Ganztagsbetreuung – doch baut sie trotzdem aus
Niklas SchmitzKrefeld klagt gegen Ganztagsbetreuung – doch baut sie trotzdem aus
Krefeld hat sich einer Klage gegen die Landes- und Bundesregierung angeschlossen, mit der die Finanzierung der ganztägigen Betreuung an Grundschulen angefochten wird. Trotz finanzieller Bedenken treibt die Stadt die Umsetzung der neuen Vorgaben voran. Ab 2026 soll in Nordrhein-Westfalen jedes Erstklässlerkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben – doch die Kommunen kritisieren, dass die Kosten ungleich verteilt werden.
Seit 2018 baut Krefeld sein Angebot an schulischer Nachmittagsbetreuung aus und richtet jährlich 15 zusätzliche Gruppen ein. Dadurch stieg die Zahl der verfügbaren Plätze von 3.058 auf 5.862, was derzeit 64 Prozent des Bedarfs deckt. Dennoch bleibt eine Versorgungslücke: Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, plant die Stadt, die Gruppengrößen um bis zu zwei Kinder zu erhöhen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2026/27 alle Erstklässler einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. In den Folgejahren wird die Regelung schrittweise auf die höheren Jahrgangsstufen ausgeweitet. Schulen, die kein vollständiges Mittagsangebot bereitstellen können, dürfen vorläufig eine Betreuung bis 14 Uhr anbieten.
Stadtdirektor Markus Schön betonte, dass Krefeld den Termin 2026 einhalten werde. Langfristig strebt die Stadt an, 80 Prozent aller Grundschulkinder ganztägig zu betreuen. Gleichzeitig kritisierte er die Finanzierung: Die Kommune müsse die Hälfte der Betriebskosten tragen. Diese Belastung hat Krefeld dazu veranlasst, sich mit anderen NRW-Städten einer Klage anzuschließen, die die Finanzierungs- und Organisationsregelungen des Gesetzes anfechten.
Während die Stadt die Betreuungsangebote weiter ausbaut, stellt sie die finanziellen Bedingungen des neuen Gesetzes infrage. Die Beteiligung an der Klage spiegelt die weitverbreitete Unzufriedenheit der Kommunen mit der Kostenverteilung wider. Angesichts der nahenden Frist 2026 müssen die Verantwortlichen nun juristische Schritte mit praktischen Lösungen in Einklang bringen.