28 March 2026, 12:03

Lehrerin bezog 16 Jahre Gehalt – während sie als Heilpraktikerin arbeitete

John Bull steht einem sitzenden Lehrer über einen Tisch mit einem Hut und Papieren gegenüber, während eine weitere Person in der Nähe sitzt; im Hintergrund sind eine Tür und ein Papier an der Wand zu sehen.

Lehrerin bezog 16 Jahre Gehalt – während sie als Heilpraktikerin arbeitete

Eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel in Nordrhein-Westfalen steht unter Ermittlung, weil sie mutmaßlich eine 16-jährige Krankschreibung vorgetäuscht hat. Während dieser Zeit bezog sie weiterhin ihr volles Gehalt, arbeitete aber gleichzeitig als Heilpraktikerin. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt sie nun der gewerbsmäßigen Betrugs und hat ein Strafverfahren eingeleitet.

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Pädagogin, die seit 2008 nicht mehr im Dienst erschien und krankheitsbedingt abwesend war. Trotz ihrer Abwesenheit erhielt sie während des gesamten Zeitraums ihr volles Landesgehalt. Den Ermittlungen zufolge war sie berufstätig als Heilpraktikerin und nahm sogar an einem Gründungswettbewerb teil.

Die Behörden durchsuchten ihre Wohnung in Duisburg und beschlagnahmten Unterlagen sowie digitale Geräte. Der Ermittlungszeitraum erstreckt sich von 2021 bis 2025, da frühere Jahre möglicherweise bereits verjährt sind. Zudem prüfen die Staatsanwälte, ob ein Mitarbeiter des Landschaftsverbands Rheinland in Düsseldorf seine Aufsichtspflichten vernachlässigt hat.

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Während ihrer 16-jährigen Abwesenheit wurde nie eine offizielle ärztliche Begutachtung durchgeführt. Als Reaktion darauf plant das Land nun strengere Kontrollen bei langandauernden oder wiederholten Krankschreibungen. Ziel ist es, ungewöhnliche Muster früher zu erkennen und die Transparenz bei der Abwesenheitserfassung zu verbessern.

Der Lehrerin drohen Betrugsvorwürfe, da sie den Staat angeblich getäuscht hat, während sie anderweitig Einkommen erzielte. Sollte sie verurteilt werden, könnte der Fall weitreichende Reformen bei der Handhabung von Krankschreibungen im öffentlichen Dienst nach sich ziehen. Nordrhein-Westfalen hat bereits angekündigt, die Überwachungsverfahren zu verschärfen.

Quelle