Neuer Cum-Ex-Prozess in Siegburg: Drei Banker wegen 280 Millionen Euro Steuerschaden angeklagt
Nina LehmannNeuer Cum-Ex-Prozess in Siegburg: Drei Banker wegen 280 Millionen Euro Steuerschaden angeklagt
In Siegburg hat ein neuer Cum-Ex-Prozess begonnen – der jüngste in einer Reihe von Gerichtsverfahren rund um die umstrittenen Steuergeschäfte. Drei ehemalige Banker müssen sich wegen des Vorwurfs verantworten, Steuerschäden in Höhe von rund 280 Millionen Euro verursacht zu haben. Die Verhandlungen, die voraussichtlich mindestens 53 Verhandlungstage dauern werden, finden in einem speziell für komplexe Wirtschaftsstrafverfahren errichteten Gerichtssaal statt.
Zu den Angeklagten zählen zwei ehemalige Mitarbeiter der Privatbank M.M. Warburg sowie ein Dritter, dem Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihnen vor, durch Cum-Ex-Geschäfte Steuererstattungen erschlichen zu haben, die nie tatsächlich gezahlt wurden. Zwar wird das Verfahren in Siegburg geführt – zuständig ist das Landgericht Bonn –, die Ermittlungen leitet jedoch die Kölner Staatsanwaltschaft.
Der Fall ist Teil einer bundesweiten Welle von Verfahren gegen Cum-Ex-Geschäfte, wobei mögliche Prozessstandorte über ganz Deutschland verteilt sind. Das Bonner Landgericht hat bereits mehrere Verfahren bearbeitet, während Hamburg eng mit der Warburg Bank und den dortigen Steuerfahndungsermittlungen verbunden bleibt. In Frankfurt wurde kürzlich der Prozess gegen die Maple Bank abgeschlossen, und die Kölner Staatsanwaltschaft führt weiterhin eigene Ermittlungen durch. Auch in Düsseldorf gab es im Landtag Debatten über entsprechende Finanzvergehen.
Für das Jahr 2026 ist zwar noch keine feste Zahl weiterer Prozesse geplant, doch bis Ende dieses Jahres könnten bis zu sieben neue Anklagen erhoben werden. In Nordrhein-Westfalen sollen 2024 lediglich zwei neue Verfahren in Bonn beginnen, und im Siegburger Gerichtssaal wird voraussichtlich nur ein weiterer Prozess gegen Aktienhändler stattfinden.
Das Verfahren soll bis Mitte Dezember dauern und konzentriert sich auf den mutmaßlichen Steuerschaden von 280 Millionen Euro. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten empfindliche Strafen nach deutschem Steuerrecht. Das Urteil könnte zudem Präzedenzwirkung für künftige Verfahren in anderen Städten haben, in denen noch immer wegen Cum-Ex-Geschäften ermittelt wird.






