NRW-Polizei stellt bis 2026 komplett auf digitale Fallakten um
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen stellt von papierbasierten Akten auf digitale Fallakten um. Die Umstellung folgt neuen gesetzlichen Vorgaben und soll den Austausch von Dokumenten zwischen Beamten, Gerichten und Staatsanwaltschaften effizienter gestalten.
Der Wechsel zu digitalen Fallakten ist Teil einer bundesweiten Initiative im Rahmen der deutschen Strafprozessordnung (StPO). Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Polizeibehörden die §§ 32–32f der StPO umsetzen, die eine elektronische Aktenführung vorschreiben. Bürger können dadurch wichtige Unterlagen künftig online einreichen und empfangen – statt persönlich vorstellig zu werden.
Bereits jetzt bietet die Landespolizei mit der Internetwache ein Online-Meldesystem an, über das nicht dringliche Anzeigen digital erstattet werden können. Die Behörden betonen jedoch, dass bei akuten Notfällen oder dringenden Vorfällen weiterhin die Rufnummer 110 zu wählen ist.
Ein zentraler Vorteil der Digitalisierung ist die deutliche Verringerung des Papieraufkommens. Künftig entfällt der physische Dokumentenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, was Zeit, Kosten und Material spart. Die vollständige Umstellung muss innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein. Sobald das System etabliert ist, werden Fälle schneller bearbeitet und der administrative Aufwand sinkt. Papierakten werden dann für die meisten polizeilichen und rechtlichen Verfahren nicht mehr die Regel sein.






