22 March 2026, 18:02

NRW verschärft Schulgesetze gegen Gewalt und Störungen durch Schüler

Ein Klassenzimmer mit Schülern in Gesichtsmasken, die auf Bänken sitzen und stehen, mit Büchern und Gegenständen auf Tischen, Fenstern, einer Tür und Deckenventilatoren im Hintergrund.

NRW verschärft Schulgesetze gegen Gewalt und Störungen durch Schüler

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen führt neue Gesetze ein, um die steigende Gewalt und Störungen an Schulen zu bekämpfen. Die geplanten Reformen sollen Lehrkräften und Schulleitungen stärkere rechtliche Mittel an die Hand geben, um problematisches Verhalten wirksamer zu ahnden. Angesichts der weiter zunehmenden Vorfälle von Übergriffen und Bedrohungen in der Region betonen Beamte die Notwendigkeit entschlossenerer Maßnahmen.

Aktuelle Daten zeigen eine besorgniserregende Entwicklung an den Schulen Nordrhein-Westfalens: In den vergangenen fünf Jahren berichteten 73 Prozent der Schulleiterinnen und Schulleiter von Gewaltvorfällen gegen Lehrkräfte. Körperliche Angriffe stellen ebenfalls ein großes Problem dar – 43 Prozent der Schulen im Land verzeichneten solche Fälle, was über dem Bundesschnitt von 35 Prozent liegt.

Der Gesetzentwurf des Bildungsministeriums zielt darauf ab, klarere Richtlinien für den Umgang mit Störungen vorzugeben. Schulen erhalten künftig die Befugnis, Schülerinnen und Schüler vorübergehend vom Unterricht auszuschließen, wenn eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit oder den Schulbetrieb besteht. In extremen Fällen können Betroffene bis zu vier Wochen lang vom Unterricht in bestimmten Fächern, von Schulveranstaltungen oder sogar komplett vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.

Bei weniger schweren Vorfällen werden die "pädagogischen Maßnahmen" ausgeweitet. So können Schülerinnen und Schüler für bis zu eine Woche in eine andere Klasse versetzt oder für bis zu zwei Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Ministerium betont, dass jede Krise eine individuelle Lösung erfordere – es gebe keine universell anwendbare Strategie.

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Die Neuerungen stärken zudem die disziplinarischen Möglichkeiten und ermöglichen schnellere Eingriffe, wo es nötig ist. Schulleitungen können störende Schülerinnen und Schüler künftig zügiger aus dem Unterricht entfernen, um den geordneten Ablauf des Schulalltags zu gewährleisten. Ziel ist es, Lehrkräften und Mitarbeitenden mehr Sicherheit zu geben und gleichzeitig Flexibilität im Umgang mit Fehlverhalten zu wahren.

Die neue Gesetzgebung erweitert die rechtlichen Handlungsoptionen der Schulen bei Gewalt und Störungen. Lehrkräfte und Schulleitungen erhalten mehr Kompetenzen, um in schweren Fällen schneller zu handeln. Die Reformen folgen auf Jahre steigender Vorfälle – die Verantwortlichen unterstreichen, dass sowohl strengere Maßnahmen als auch gezielte pädagogische Unterstützung notwendig seien.

Quelle