Raser mit Drogenverdacht in Hagen gestoppt – Probezeit droht Verlängerung
Sebastian KönigRaser mit Drogenverdacht in Hagen gestoppt – Probezeit droht Verlängerung
26-Jähriger aus Hagen bei Raserkontrolle mit Drogenverdacht gestoppt
Ein 26-jähriger Autofahrer aus Hagen wurde am 10. März 2026 bei einer Polizeikontrolle wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten. Beamte registrierten auf der Volmestraße eine Geschwindigkeit von 81 km/h in einer 50er-Zone. Bei weiteren Überprüfungen ergaben sich Hinweise auf Drogenkonsum, woraufhin ein freiwilliger Vortest durchgeführt wurde – mit positivem Ergebnis.
Der Vorfall ereignete sich, als die Hagener Polizei auf der Volmestraße routinemäßige Geschwindigkeitsmessungen durchführte. Der Fahrer, der sich noch in der Probezeit befand, war mit 31 km/h über dem erlaubten Tempo unterwegs und wurde daraufhin angehalten.
Wegen Anzeichen einer möglichen Drogenbeeinträchtigung führten die Beamten einen freiwilligen Drogenvortest durch, der positiv ausfiel. Daraufhin wurde der Mann umgehend vom Weiterfahren ausgeschlossen und musste eine Blutprobe für eine genauere Untersuchung abgeben.
Ihm drohen nun aufgrund von § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verwaltungsrechtliche Konsequenzen: ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Als Fahranfänger könnte er zudem zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden. Bei einer Verurteilung könnte sich seine Probezeit auf bis zu vier Jahre verlängern.
Laut offiziellen Statistiken gab es in Nordrhein-Westfalen zwischen März 2024 und März 2026 keinen dokumentierten Fall eines positiven freiwilligen Drogenvortests bei Fahrern in der Probezeit.
Das Verfahren gegen den Fahrer wird nun über die Verwaltungsbehörden weitergeführt. Mögliche Folgen sind Geldstrafen, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sowie ein Fahrverbot. Bei einer Verurteilung könnte seine Probezeit verlängert und er zu einer Nachschulung verpflichtet werden. Die endgültige Entscheidung hängt von den Ergebnissen der Blutuntersuchung und dem weiteren juristischen Verfahren ab.