Rumäne stellt sich freiwillig bei Bundespolizei wegen Haftbefehls
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich bei der Bundespolizeiinspektion in Gelsenkirchen, nachdem er einen gegen ihn vorliegenden Haftbefehl entdeckt hatte. Der Fall ging auf eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein zurück.
Der Mann wandte sich an Beamte am Hauptbahnhof Gelsenkirchen und informierte sie über den Haftbefehl. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte ihn im Februar 2024 in Abwesenheit verurteilt, weil er vorsätzlich ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren war.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, was insgesamt 900 Euro ergab. Um eine 15-tägige Haftstrafe abzuwenden, beglich er die Strafe sowie die Verfahrenskosten in voller Höhe.
Bundespolizisten bestätigten den Haftbefehl und bearbeiteten seine Zahlung, bevor sie ihn wieder auf freien Fuß setzten.
Der Fall endete damit, dass der Mann seine Strafe beglich und eine Inhaftierung vermied. Durch seine freiwillige Stellung löste sich die ausstehende rechtliche Angelegenheit, und es wurden keine weiteren Sanktionen verhängt.






