Telemedizin-Station in Winterberger Apotheke von Behörde gestoppt – Streit um Patientenlenkung
Nina LehmannTelemedizin-Station in Winterberger Apotheke von Behörde gestoppt – Streit um Patientenlenkung
Telemedizin-Station in Winterberger Franziskus-Apotheke von Landesbehörde gestoppt
Eine geplante Telemedizin-Station in der Franziskus-Apotheke in Winterberg wurde kurz vor der geplanten Wiedereröffnung von der zuständigen Apothekerkammer untersagt. Die Behörde begründet das Verbot mit Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und warnt vor einer unzulässigen Patientenlenkung.
Die Kammer verbot die Installation des Medivise-Telemedizin-Terminals mit der Begründung, es verstoße gegen die Regelungen des § 129 des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Die angestellte Apothekerin Jasmin Ennulath wurde gewarnt, dass ihr bei einer Umsetzung die Approbation entzogen werden könnte. Als Alternative schlug die Behörde vor, die Station außerhalb der Apotheke aufzustellen.
Apothekeninhaber Jürgen Schäfer widerspricht der Entscheidung. Sein Argument: Die Station gehöre in die Apotheke, wo sie den Arbeitsalltag erleichtern könne – etwa bei der Verwaltung von Dauerrezepten oder der Beratung zu Medikamenten. Auch der Anbieter Medivise sieht keine rechtlichen Hürden und arbeitet mit der Apotheke an einer Lösung.
Schäfer plant, die Geschäftsführung Ende des Jahres an Ennulath zu übergeben. Beide sind überzeugt, dass Telemedizin gerade in ländlichen Regionen mit Ärztemangel große Vorteile bietet. Die Apothekerkammer hingegen hält die Platzierung innerhalb der Apotheke für problematisch, da sie eine unzulässige Steuerung von Patienten befördern könnte.
Zwar sind telemedizinische Beratungen in Apotheken grundsätzlich erlaubt, doch die Kammer sieht in der konkreten Umsetzung eine Überschreitung der Grenzen. Der Streit lässt die Telemedizin-Pläne der Apotheke vorerst in der Schwebe.
Durch das Verbot verzögert sich der Start des Telemedizin-Angebots, das eigentlich mit der Wiedereröffnung an den Start gehen sollte. Ohne eine Einigung riskiert Ennulath den Verlust ihrer Approbation, sollte sie gegen die Anordnung verstoßen. Die Entscheidung könnte wegweisend dafür sein, ob Telemedizin-Stationen künftig in deutschen Apotheken betrieben werden dürfen.






