Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf Ex-Partnerin in Dortmund
Nina LehmannEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf Ex-Partnerin in Dortmund
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin in Dortmund zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des Totschlags, nicht des Mordes, schuldig, da es an entscheidenden Merkmalen für eine vorsätzliche Tötung fehlte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Landgericht Dortmund stand der Tod einer 27-jährigen Mutter von drei Kindern, die im vergangenen Oktober an einer tödlichen Schädel-Hirn-Verletzung starb. Die Staatsanwaltschaft schilderte eine Geschichte häuslicher Gewalt: Der Angeklagte, Justin S., soll während der Ehe wiederholt gewalttätig geworden sein. Zeugen, darunter die Eltern und Schwestern des Opfers, sagten über die Konflikte des Paares aus.
Die Frau hatte die Beziehung beenden wollen – ein Schritt, den die Anklage als Auslöser für den Angriff wertete. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und nicht aus Rache oder besitzergreifendem Zorn handelte. Sowohl Anklage als auch Verteidigung waren sich in der Verurteilung wegen Totschlags einig, stritten aber über die Strafhöhe: Die Staatsanwaltschaft forderte 13 Jahre, die Verteidigung plädierte für sieben.
Letztlich verhängten die Richter eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Die Kammer sah es als nicht erwiesen an, dass der Angeklagte mit besonderer Grausamkeit oder Planung gehandelt hatte – Voraussetzungen, die für einen Mordvorwurf notwendig gewesen wären. Sein emotionaler Zustand zum Tatzeitpunkt wurde als Grund für die mildernde Bewertung herangezogen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann in die nächste Instanz gehen. Der Fall verdeutlicht die juristische Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord in Fällen häuslicher Gewalt. Die Strafe spiegelt die Einschätzung des Gerichts zu den Motiven des Angeklagten und den Umständen der Tat wider.






