08 May 2026, 08:03

Zoll Krefeld beschlagnahmt über 3.200 illegale Feuerwerkskörper mit 8 Kilogramm Sprengstoff

Schwarz-weiß-Zeichnung von Feuerwerkskörpern mit dem Wort "Feuerwerk" auf einem weißen Hintergrund.

Zoll Krefeld beschlagnahmt über 3.200 illegale Feuerwerkskörper mit 8 Kilogramm Sprengstoff

Zollbeamte in Krefeld beschlagnahmen über 3.200 illegale Feuerwerkskörper

In den ersten Dezemberwochen haben Zollbeamte in Krefeld mehr als 3.200 illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. Die beschlagnahmte Ware umfasste insgesamt 8.162 Gramm Sprengstoff – allesamt der Kategorie F3 zugehörig, die ausschließlich für ausgebildete Fachkräfte bestimmt ist. Im Zusammenhang mit dem illegalen Handel leitete die Behörde zudem 18 Strafverfahren ein.

Die konfiszierten Pyrotechnik-Artikel fallen unter die Kategorie F3, deren Handhabung spezielles Fachwissen erfordert. Der Import oder Transport solcher Gegenstände innerhalb der EU setzt eine offizielle Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden voraus. Ohne die erforderlichen Zulassungen sind diese Sprengstoffe nach dem Sprengstoffgesetz verboten.

Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamts Krefeld, warnte vor den erheblichen Gefahren durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Nicht gekennzeichneter oder mangelhafter Pyrotechnik kann zu lebensbedrohlichen Unfällen und rechtlichen Konsequenzen führen. Wer beim Besitz solcher Artikel erwischt wird, muss mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.

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Ausführliche Informationen zu den Feuerwerksvorschriften bietet die Website des Zolls. Bürger können sich auch direkt an das Hauptzollamt Krefeld wenden – telefonisch unter 02151 - 850 10600 oder per E-Mail an [email protected].

Die verschärften Kontrollen unterstreichen die Risiken illegaler Pyrotechnik, die streng reglementiert bleibt. Wer unbefugt mit Sprengstoffen hantiert, riskiert nicht nur strafrechtliche Verfolgung, sondern auch schwere Verletzungen. Das Zollamt setzt die Einhaltung der nationalen und EU-weiten Bestimmungen weiterhin konsequent durch.

Quelle