Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029
Niklas SchmitzBundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029
Der Bundeskabinett hat das Länder- und Kommunenentlastungsgesetz (LKEG) verabschiedet, um finanziell angeschlagene Kommunen zu unterstützen. Das Gesetz zielt darauf ab, Altlasten bei den Schulden zu verringern und schwachen Bundesländern zwischen 2026 und 2029 jährlich 250 Millionen Euro bereitzustellen. Allein Nordrhein-Westfalen soll aus diesem Paket rund 164 Millionen Euro erhalten.
Bundesvertreter haben die Entlastungsmaßnahmen gegen Kritik aus einigen Rathäusern verteidigt. Minister Hardt wies die Einwände als unkonstruktiv zurück und argumentierte, solche Äußerungen untergrüben lediglich die Bemühungen, verschuldete Kommunen zu entlasten. Er bezeichnete das Paket als ein "starkes Signal" für die lokale Ebene und warnte davor, dessen Bedeutung herunterzuspielen.
Der Gesetzentwurf markiert einen Kurswechsel, bei dem der Bund dort Verantwortung übernimmt, wo frühere Regierungen versagt haben. Hardt betonte zudem, dass Kommunen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auferlegt werden sollten, um neue Haushaltslücken zu vermeiden. Mit Blick auf die Zukunft deutete er an, dass bei einer Verbesserung der Haushaltslage weitere Hilfen folgen könnten.
Über das Jahr 2029 hinaus hängt die Fortführung der Finanzhilfen von den Entscheidungen künftiger Parlamente ab. Hardt machte deutlich, dass zwar der aktuelle Plan bis 2029 läuft, langfristige Unterstützung aber weiterhin Priorität habe.
Das LKEG stellt jährlich 250 Millionen Euro für bedürftige Länder bereit, wobei Nordrhein-Westfalen den größten Anteil erhält. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen die Reduzierung von Altschulden und die Vermeidung neuer finanzieller Belastungen für die Kommunen. Künftige Verlängerungen der Förderung sind abhängig von der Haushaltslage und der Zustimmung des Parlaments.






