"Circle of Life"-Komponist verklagt Komiker wegen Lied-Interpretation auf 20 Millionen Dollar
Niklas Schmitz"Circle of Life"-Komponist verklagt Komiker wegen Lied-Interpretation auf 20 Millionen Dollar
Lebohang Morake, der Komponist hinter dem ikonischen "Circle of Life"-Gesang aus "Der König der Löwen", verklagt den Komiker Learnmore Jonasi wegen angeblicher Verfälschung der Bedeutung des Liedes. Die Klage wirft Jonasi vor, durch eine fehlerhafte Übersetzung des Textes dem Werk Morakes und dessen Ruf schweren Schaden zugefügt zu haben.
Jonasi, ein aus Simbabwe stammender Stand-up-Comedian, der durch virale Comedy-Auftritte bekannt wurde, erhielt die Klageschrift während eines Live-Auftritts auf der Bühne überreicht. Im Mittelpunkt des Streits steht Jonasis Interpretation des ursprünglich in Zulu und Xhosa verfassten Gesangs. Während die offizielle Disney-Version "Lobt den König, wir alle verneigen uns vor dem König" lautet, übersetzte Jonasi die Worte mit "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott." Morake, der unter dem Künstlernamen Lebo M auftritt, argumentiert, diese Darstellungsweise entziehe dem Gesang seine kulturelle Tiefe und untergrabe seine Bedeutung.
Die Klage fordert über 20 Millionen US-Dollar Schadensersatz, darunter 7 Millionen als Strafschadensersatz. Jonasi wird vorgeworfen, die Bedeutung des Liedes durch seine öffentlichen Äußerungen bewusst abgewertet zu haben. Der Komiker zeigte sich inzwischen jedoch unterstützend gegenüber Morake und schlug vor, in einem gemeinsamen Video die eigentliche Botschaft des Gesangs zu erläutern.
Durch Jonasis Reichweite in den sozialen Medien erhielt der Fall zusätzliche Aufmerksamkeit – allein ein Beitrag von ihm zur Klage wurde über drei Millionen Mal aufgerufen. Jonasi, der "Der König der Löwen" regelmäßig in seinen Programmen kritisiert, war zuvor durch seinen Auftritt bei "America's Got Talent" einem breiteren Publikum bekannt geworden.
Der Rechtsstreit nimmt nun seinen Lauf, während Morake Entschädigung für den angeblichen Ruf- und Finanzschaden einfordert. Jonasis öffentliche Reaktion deutet zwar auf Dialogbereitschaft hin, doch die Klage bleibt bestehen. Das Urteil könnte prägend dafür werden, wie kulturelle Werke in den Medien interpretiert und diskutiert werden.






