Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht

Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht
Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Bericht
Kurzmeldung: Am Donnerstagabend (18. Dezember, 20 Uhr) meldete ein Zeuge eine torkelnde Person in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße.
Artikel: Ein 37-jähriger Tscheche ist in Dresden nach einer Reihe gewalttätiger Vorfälle festgenommen worden, darunter die Belästigung eines Kindes und der Angriff auf einen Zeugen. Die Polizei nahm ihn später in Gewahrsam, nachdem er sich gegen die Beamten zur Wehr setzte und sich weigerte, seine Personalien anzugeben.
Dem Mann drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter Nötigung, Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Die Vorfälle begannen am Donnerstagabend gegen 20 Uhr in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße in Wanheimerort. Ein Zeuge hatte einen torkelnden Mann mit geballten Fäusten gemeldet, woraufhin die Polizei eintraf. Bei der Konfrontation brach der Verdächtige zusammen und erlitt leichte Verletzungen.
Während des Einsatzes wurde auch ein Beamter leicht verletzt, setzte seine Arbeit jedoch fort. Später konnte der Mann identifiziert werden, nachdem die Polizei seine Papiere sicherte. Ihm wird vorgeworfen, noch am selben Tag an einer Bushaltestelle in Dresden-Seevorstadt ein 10-jähriges Mädchen belästigt zu haben. Zudem soll er einen 66-jährigen Zeugen, der einschritt, angegriffen haben.
Bei der Durchsuchung nach Ausweispapieren beschimpfte der Mann die Beamten, beleidigte sie und spuckte sie an. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens genehmigte ein Richter am Amtsgericht Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt.
Der Beschuldigte bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen zu den mehreren Straftaten andauern.
Ihm drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Nötigung. Die Polizei bestätigte, dass ein Beamter bei der Festnahme leichte Verletzungen erlitt, jedoch nicht dienstunfähig war. Der Fall wird nun weiter juristisch geprüft.

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